Die Künstlersozialkasse (KSK) hat im Wesentlichen zwei
Aufgabenbereiche:
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Zum einen prüft die KSK die Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Wenn die im Gesetz
aufgeführten Voraussetzungen der Versicherungspflicht vorliegen, erlässt sie Bescheide über Beginn, Umfang und ggf. Ende der Versicherungspflicht.
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Zum anderen zieht die KSK den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss
ein.
Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die KSK aber nicht zuständig. Sie
meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei der
allgemeinen Rentenversicherung an und leitet die Beiträge an die zuständigen Träger weiter. Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen
ausschließlich die Träger der Rentenversicherung und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Ein Antrag auf Altersrente oder eine Reha-Maßnahme ist also an die allgemeine Rentenversicherung zu richten. Dort werden auch die Fragen zu den Voraussetzungen und zur Berechnung von Renten,
zu bereits erworbenen Rentenansprüchen, zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und vieles mehr beantwortet. Zu diesem Zweck hat die allgemeine Rentenversicherung vielerorts Auskunfts-
und Beratungsstellen eingerichtet. In Fragen der Krankenversicherung (Leistungen, Beitragssätze usw.) wenden sich versicherungspflichtige Künstler oder Publizisten an die selbst gewählte
gesetzliche Krankenversicherung.
Da sich die Bedingungen der Künstlersozialkasse immer wieder einmal ändern,
empfiehlt sich die direkte Anfrage auf dem Internetportal der KSK.
Zu folgenden Zeiten steht ein Serviceteam für Anfragen zur Verfügung:
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Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
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Die Rufnummer lautet: 04421 9734051500
Anfragen, deren Bearbeitung nicht direkt im Serviceteam erfolgen kann, werden wie gewohnt an einen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Die wesentlichen Informationen zur Künstlersozialversicherung finden sich auf deren Internetseite. Dort können u. a. Fragebögen, Vordrucke, Informationsschriften
und Meldebögen angefordert, oder direkt heruntergeladen werden.
Weitergehende Informationen unter:
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Die Postanschrift: Künstlersozialkasse 26380 Wilhelmshaven
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Die Fax-Nummern: 04421 7543-5080 (für Künstler und Publizisten); 04421 7543-5062 (für Unternehmen und Verwerter)
Anfragen per E-Mail unter: