Im folgenden einige allgemeine Bemerkungen zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), deren Grundzüge MIR unter anderem von der Deutschen Jazz Föderation (Dank) entliehen und ergänzt haben.

 

Zuvor jedoch hier ein Artikel aus der medienpolitischen Zeitschrift der Gewerkschaft ver.di Nr. 11/11 über die Änderung des Ausschüttungssystems der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten). Zweitnutzungsrechte werden von anteiliger auf nutzungsbezogene Ausschüttung umgestellt - mit großen Einbußen besonders bei Musikern ...

"Die GEMA ändert ab 2013 ihre Tarifstruktur. Nach ihrer Auffassung ist mit der geltenden Tarifstruktur keine ausgewogene Tarifanwendung mehr möglich. Aus diesem Grund stellt die GEMA mit Wirkung vom 1.1.2013 ihre Tarife um. Die Vergütungssätze richten sich bislang nach Größe des Veranstaltungsraumes und der Höhe des Eintrittsgeldes – dabei wird es auch künftig bleiben. Allerdings verläuft der neue Tarif linear je 100 qm Raumgröße und je 1 Euro Eintrittsgeld. Damit soll der Tarif laut GEMA im Sinne der Gleichbehandlung von Veranstaltungen unterschiedlicher Größe umgestaltet und damit transparenter und leichter nachvollziehbar werden."
Soweit die GEMA selbst.

 

MIR haben nochmals bei unserem Landesverband VPBy nachgefragt und folgende Stellungnahme (siehe MIR-NEWS September und Oktober 2012 #49 und #50) erhalten:

 

"Für Veranstalter von Livemusik in Form von Konzerten, bei denen die Musik im Vordergrund steht (d.h. die Leute kommen, um ein Konzert zu hören), ändert sich mit der Tarifreform nichts, denn für die gilt weiterhin der U-K-Tarif, den es seit 1.1.2011 gibt. Da wird weiterhin auf der Eintrittsbasis abgerechnet.
Was die neuen Tarife anbelangt (wahrscheinlich ab April 2013), so gibt es ja den MV-Tarif und den UV-Tarif und die stehen noch zur Debatte, weil es da erhebliche Erhöhungen gibt. Die gelten vor allem für Discotheken, Bars, Musikkneipen, Veranstaltungen im Bierzelt, Landjugendparties, Straßenfeste, Stadtfeste etc. Die Panikmache, die stellenweise gemacht wird, ist jedoch zum großen Teil unangebracht.
Die Livekomm, der Dachverband der Musikspielstätten in Deutschland, bei dem wir auch Mitglied sind, ist gerade mit der GEMA in Verhandlungen wegen dieser Tarife; die nächste Runde findet am 6.11.2012 statt. Wenn wir da Neues wissen, geben wir Bescheid.
Nachdem die GEMA durch eine miese Öffentlichkeitsarbeit ihr Image vollends ramponiert hat, wird es bestimmt Verbesserungen bezüglich dieser zwei Tarife geben. Aber gänzlich zurücknehmen werden die das mit Sicherheit nicht. Übrigens: Die Politik kann der GEMA nicht vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben, nur ihre Meinung kundtun. Die GEMA unterliegt alleine der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes und natürlich den Beschlüssen ihrer Mitgliederversammlung."

 

Die VPBy-Jahresversammlung Ende November 2012 ergab noch folgende Sachverhalte (siehe MIR-NEWS Dezember 2012 #51):
Ein weiteres Thema beim jüngsten Landestreffen war freilich erneut die GEMA: Eine inhaltlich (Schutz des geistigen Eigentums) zwar nicht verkehrte, aber höchst undemokratische Einrichtung. Denn über ca. 54.000 "normale" Mitglieder entscheiden nur ca. 3.400 außerordentliche Mitglieder. Die GEMA ist ein autarker Verein, der durch die Politik gar nicht beeinflußt werden kann, weil er eine eigene Satzung besitzt. Also laufen die zahlreichen Petitionen trotz jeder Menge Unterschriften glorreich ins Leere ... Einzig gangbare Möglichkeit, dies zu ändern und kundenfreundlicher zu gestalten, wären wohl zahlreiche Austritte von Mitgliedern, die die Chefetage aufrütteln könnten. Man wird sehen ...
Der Kollege vom backstage München empfahl einen informativen podcast bei BR on 3: http://cdn-storage.br.de/mir-live/MUJIuUOVBwQIb71S/b6n6/_2rc_71S/_-0S/5-xH5A0S/120730_2100_Die-Frage-on3-radio_Was-laeuft-falsch-bei-der-Gema.mp3

 

Soweit der VPBy, die frühere ABMI.
Weiter mit älteren Änderungen, Infos und Tips:

 

NEU (2011): GEMA entlastet Kleinveranstalter! Niedrigere Tarife!
Aus aktuellem Anlass weist das Rock.Büro SÜD (ein Projekt unseres Landesverbandes ABMI) darauf hin, dass sich die Situation der Clubs und kleinen Livemusikveranstalter enorm verbessert hat. Die GEMA kommt den Kleinveranstaltern durch eine Tarifänderung ein weites Stück entgegen, wenn sie auch momentan für diesen billigeren Tarif nicht eben hausieren geht ...
Seit dem 1. Januar 2011 hat für alle Konzertveranstaltungen im U-Musikbereich der Tarif U-K Gültigkeit. Nach diesen wesentlich günstigeren Konditionen wurden bisher nur die Großveranstalter in Deutschland abgerechnet. Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass Gastrobetriebe, die überwiegend ihren Umsatz mit Essen und Getränken erzielen - d.h. wo der Liveact nur Nebensache ist - von der GEMA nicht unter diesen günstigen Tarif eingruppiert werden.

 

 

 

Berechnungsgrundlage ist nunmehr in erster Linie das erzielte Eintrittsgeld einer Veranstaltung! Gemäß U-K-Tarif berechnet die GEMA bei Konzerten bis 2.000 Besuchern zukünftig nur noch 5 % der Bruttoeinnahme. Dieser Abgabesatz ist jedoch erst ab 2014 gültig. Zur Einführung wird 2011 nur ein Satz von 3,5 % berechnet und dann bis 2014 jährlich um 0,5 % angehoben. Fallen Werbe- oder Sponsoreneinnahmen an, werden diese mit einem Aufschlag von 0,35 % abgegolten!

 

 

 

Dieser Satz von 3,5 % ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 gültig. Konzertveranstaltern, die dies bislang noch nicht so abgerechnet haben, rät das Rock.Büro SÜD, sich umgehend mit ihrer zuständigen GEMA-Bezirksdirektion in Verbindung zu setzen. Wunsch der GEMA ist eine monatliche Meldung der Konzertveranstaltungen, nach Absprache soll auch eine Vierteljahresmeldung möglich sein.
Zusätzlich gewährt die GEMA auf den U-K-Tarif wie bisher einen 20-prozentigen Gesamtvertragsnachlass für Mitglieder von Verbänden, die einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Und es können weiterhin Kontingentverträge oder Jahrespauschalverträge mit einer zusätzlichen Rabattstaffelung abgeschlossen werden.

 

 

 

Abschließend noch der Hinweis, dass diese Konditionen nur für reine Konzertveranstaltungen (bei üblicher Selbstbedienung bzgl. Getränke/Snacks) Gültigkeit haben und nicht gelten für Disco oder sonstige Tanzveranstaltungen. Bei schlecht besuchten Konzerten gilt die übliche Mindestlizenzgebührenregelung; z.B. bis 150 Besucher € 21,80 Mindestgebühr (netto).

 

 

 

Weitere Infos unter: www.gematipps.de

 

Mit weiteren Details kann das MIR-Büro dienen bzw. findet ihr die jeweils gültigen und aktuellen Vergütungstabellen unter folgender Adresse:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_u_k.pdf
Ferner erhält die MusikInitiative Rosenheim als Veranstalter durch die Jugendring- und ABMI-Mitgliedschaft eine pauschale GEMA-Ermäßigung.

 

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Allgemeine Infos
Die GEMA ist die Aufsichtsbehörde der Nutzungsabgaben und - gebühren sämtlicher Musik im öffentlichen Raum und aller dazugehörenden Veranstaltungen aller Art. Die GEMA rechnet nach verschiedensten Tarifen ihre Gebühren ab. Alle Veranstalter und Musikclubs müssen daher ihre Projekte eigentlich schon vor ihrer Durchführung bei der GEMA melden. Wird die Meldung nicht vorgenommen, fällt eine Strafgebühr von zzgl. 100% an.
Für Aufführungen geschützter Werke - dazu gehört in der Regel auch die Rock-, Pop- und Jazzmusik u.a. (es gibt Ausnahmen) - muß der Veranstalter (nicht die Bands!) bestimmte Vergütungssätze an die GEMA entrichten. Bei üblichen Veranstaltungen errechnet sich die Höhe der jeweiligen Sätze zum einen nach Größe des Veranstaltungsraumes und zum anderen Höhe des Eintrittsgeldes - wobei "GEMA" nicht (wie bei CD-Produktion) anteilig fällig, sondern etwa allein die Einspielung eines einzigen GEMA-pflichtigen Titels während der Umbaupausen bei einem Festival dazu genügt, auch wenn z.B. alle auftretenden Bands nicht GEMA-pflichtige Eigenkompositionen spielen. Auch "freier Eintritt" bewahrt nicht vor den "GEMA-Kosten".

Bands sollten in jedem Fall den Veranstalter auf seine GEMA-Pflicht hinweisen oder diesen Passus in ihren Vertrag aufnehmen.

 

Beispiel:
Konzert in Live-Bühne, Größe ohne Thekenbereich: 250 qm, Eintritt: € 10.-. Die GEMA bekäme für diese Veranstaltung nach dem Vergütungssatz U-VK (U-Musik-Tarif) ca. € 190.- + 7% Umsatzsteuer (*). Wann und unter welchen Bedingungen bei Veranstaltungen zeitgemäßer Musik die Vergütungssätze E (E-Musik-Tarif) anzuwenden sind, ist äußerst umstritten.
(*) aktuelle Tarife bei MIR zu erfragen


So sehr MIR den Schutz geistigen Eigentums für richtig finden, so ärgerlich waren manche unserer Erfahrungen mit der GEMA-Verwaltung. Mit Forderungen noch nach Monaten, Aussendung von Mahnungen, bevor Dinge geklärt sind oder magische "Zahlendreher" bei Kundennummern verbessert man sicherlich nicht das in MusikerInnenkreisen recht ramponierte Image dieser Institution ...
Deshalb unser Tip:
macht euch nach Telefonaten oder beim Schriftwechsel mit der GEMA genaue Notizen, mit wem ihr was verhandelt/besprochen habt bzw. was euch zugesagt wurde.

Außerdem hat sich oft erwiesen, daß die GEMA "verhandelbar" ist, d.h. sie bekommt lieber ein paar Euro weniger als gar nichts! Und dann gibt es noch die

 

NEU (4/2008): GEMA-Sondervereinbarung für Festivalveranstalter billiger!
Wenn ihr ein Open-Air veranstaltet, das vor 15 Uhr oder vor 18 Uhr beginnt, dann entfällt der bislang erhobene GEMA-Zuschlag von 50% bzw. 83,33% (lt. Tarif U-VK) zukünftig für Vereine,die mit ihrer Kulturarbeit dem Gemeinwohl dienen und nachmittags unbekannten Bands eine Plattform bieten - was aber wohl bei den meisten Festivalveranstaltern der Fall ist.

Aber: ihr müsst selbst aktiv werden und diese Sonderregelung beantragen. Wichtig: dieser Antrag muss sieben Tage vor dem Festival bei der für euch zuständigen Bezirksdirektion eingegangen sein. Ihr müsst eine Kopie eurer Satzung und das Programm beilegen sowie später natürlich die Musikfolgebögen einreichen. Auch müsst ihr die für die GEMA relevanten Angaben wie Eintrittshöhe, Besucherkapazität sowie Beginn und Ende der Veranstaltung angeben.
UND: der Tageshöchstpreis für das Ticket darf brutto € 20.- nicht übersteigen.



Es gibt seit kurzem einen GEMA-Sondertarif speziell für mehrere Jugendkulturveranstaltungen pro Jahr, bei denen der Eintrittspreis eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Details am besten bei der Bezirksdirektion selbst erfragbar!

 

Allgemeiner Spar-Tipp:
Die Live-Bühne (und Ähnliches) schließt mit der für sie zuständigen GEMA-Bezirksdirektion eine Pauschalvereinbarung (Jahrespauschalvertrag). Die im Jahr geplanten Konzerte müssen dann zwar im voraus angemeldet werden, dafür gibt es folgende Nachlässe (... zumindest war das mal so ...):

 

10% bis zur 40. Veranstaltung
20% von der 41.-80. Veranstaltung
30% von der 81.-120. Veranstaltung
40% von der 121.-160. Veranstaltung sowie
50% ab der 161. Veranstaltung

 

NEU:
GEMA ändert Mißverhältnisklausel!
Wie uns unser Landesverband ABMI wissen ließ (August 2007), hat die GEMA die frühere Mißverhältnisklausel durch eine "Härtefallregelung" ersetzt. Weiter schreibt die ABMI:

"In der Vergangenheit konnte beim Flop einer Veranstaltung gegenüber der GEMA die Anwendung der sogenannten Mißverhältnisklausel beantragt werden. Der Anteil der GEMA-Lizenz am "geldwerten Vorteil" einer Veranstaltung soll dabei in etwa 10 Prozent nicht überschreiten.

 

 

 

Diese Missverhältnisklausel wurde von der GEMA jetzt zum 1. Juli 2007 etwas arg still und leise gekippt bzw. durch eine so genannte Härtefallnachlaßregelung im neu gültigen U-VK-Tarif ersetzt.

 

 

 

Ob das eine Verbesserung bringt, muss die Praxis zeigen. Nachteilig ist sicherlich, dass der Antrag auf Anwendung dieser Härtefallnachlassregelung nunmehr spätestens bis zum 15. des auf die GEMA-Rechnungsstellung folgenden Monats erfolgen muss. Wer also erst nach dieser Frist von dieser Sonderregelung erfährt, hat keine Möglichkeit mehr, nachträglich auf Missverhältnis zu plädieren.

 

 

 

Evtl. positiv könnte sein, dass in der jetzigen schriftlichen Formulierung bei der Ermittelung der Berechnungsgrundlage nur noch von "Eintrittsgeldern" und "sonstigen Entgelten wie z.B. Sponsorengeldern, Spenden, Werbeeinnahmen und sonstigen Zuschüssen" die Rede ist.

 

Von den Gastro-Erlösen oder -umsätzen ist jetzt keine Rede (mehr)!

 

Unser langer Streit mit der GEMA ging ja bei den vielen durchgefochtenen Missverhältnisfällen stets um die Einbeziehung des Gastro-Umsatzes. Derartiges steht nicht im §13 des UrhWG und die GEMA hat trotz mehrfacher Aufforderung nie aufgezeigt, wo die Fixierung auf den Gastroumsatz juristisch wasserdicht steht.
Wie die GEMA den Gastrobereich bei der zukünftigen Härtefallnachlassregelung behandeln wird, wird sich sicherlich im Laufe des kommenden Herbstes klären."

 

 

 

Nachfolgend für alle der Link auf die neue Formulierung im U-VK-Tarif unter:
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/tarife/u_vk_tarif.shtml


GEMA-Check der ABMI
Unser Landesverband ABMI bietet einen "Gegencheck" von GEMA-Rechnungen von Veranstaltern sowie ggf. Beratung bei Problemen mit der Urheberrechtsorganisation.
Allerdings müßt ihr dazu den (kleinen) Umweg über unser MIR-Musikbüro gehen und euch dort mit dem jeweiligen "Fall" melden; MIR leiten dann gerne weiter!

Stellungnahme der ABMI zur GEMA-Petition Sommer 2009
Zur grassierenden oder besser krassierenden Mailflut der sogenannten "GEMA-Petition" haben MIR eine Einschätzung/Stellungnahme des Landesgeschäftsführers unseres Dachverbandes "Arbeitsgemeinschaft bayerischer Musikinitiativen", Bernd Schweinar, erbeten, der sicherlich tieferen Einblick in diese trübe Materie hat.
Here it is, im Wortlaut, wobei auch dies sicher und freilich keinen Anspruch auf letztliche Objektivität erhebt; doch so kann sich jeder abschließend sein eigenes Urteil bilden bzw. weiter recherchieren ...

Enquete-Kommission des Bundestags zu "GEMA"
2008 hat eine Enquete-Kommission Handlungsempfehlungen bzgl. "GEMA" an den Bundestag gegeben - mal sehen, wie "umsetzungswillig"
oder andernfalls stur dieser verfestigte Apparat ist ...
- Die Urheberrechtsschutzorganisation (boah - was für ein Wort!) soll transparenter werden und mehr auf die Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke eingehen.
- Die Höhe der Verwaltungskosten soll stärker überprüft werden.
- Für Veranstaltungen u.a. der Jugendhilfe soll die Vergütungspflicht entfallen (also die Gebühr) und
- gemeinnützige Strukturen sollen stärker berücksichtigt werden.

... dann schau' ma mal ...